Fragen & Antworten
Vorab sei eins gesagt, Drohnen sollten nur sehr verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unser Kamerakopter ist ausschließlich für zivile Einsatzzwecke gebaut und wird auch nur für solche genutzt. Auch sollte es für jeden selbstverständlich sein, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte zu respektieren und zu wahren.
Fast überall, vorausgesetzt wir befinden uns im unkontrollierten Luftraum und es liegen die entsprechenden Genehmigungen / Anmeldungen vor.
Wir haben die erforderliche allgemeine Aufstiegserlaubnis für gewerbliche Flüge mit unserem Kamerakopter und melden die Flüge für Sie bei den zuständigen Behörden an.
Selbstverständlich fliegen wir mit spezieller Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für UAV’s (Unmanned Aerial Vehicle).
100 Meter über Grund sind gemäß LuftVO erlaubt, mehr ist, erfahrungsgemäß auch nicht erforderlich. Darüber hinaus ist eine erweiterte, spezielle Aufstiegsgenehmigung der Luftfahrtbehörden erforderlich.
In Deutschland ist nur der Sichtflug ohne Hilfsmittel zulässig. Außerhalb der Sichtweite zu fliegen macht, für unsere Einsatzzwecke auch keinen Sinn und stellt, unter Umständen eine Gefährdung da.
Je Akkuladung ca. 25 Minuten. Unsere Gesamtflugzeit beträgt bis zu 1,5 Stunden.
Solange es nicht regnet und die Windstärke 30 km/h nicht überschreitet können wir, je nach Anforderungen immer fliegen.
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Service: 0212 - 33 70 34